Antrag auf Kurzarbeitergeld – Anzeige über Arbeitsausfall

Derzeit erreichen uns immer wieder Anfragen, was in Bezug auf das Kurzarbeitergeld zu beachten ist.

So funktioniert es:

  1. Man benötigt im Regelfall eine einzelvertragliche Vereinbarung mit jedem Mitarbeiter. Eine Mustervorlage „Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit – Zusatz zum Arbeitsvertrag“ stellen wir hier gerne zur Verfügung.
  2. Die Anzeige über Arbeitsausfall ist bis zum Ende des Monats zu stellen, in dem die Kurzarbeit beginnen soll. Hier gibt es eine Video-Anleitung zum Formular.
  3. Resturlaubsansprüche aus dem Vorjahr (2019) dürfen nicht bestehen. Ebenso muss der Jahresurlaub des laufenden Jahres (2020) verplant sein. Außerdem dürfen keine Überstundenguthaben bestehen, diese müssen vorher verwendet oder ausgezahlt werden.
  4. Die Bundesagentur für Arbeit erlässt dann einen Bescheid, auf dem die sogenannte Stammnummer vermerkt ist. Diese benötigen wir für die Abrechnung.
  5. Die Abrechnung des Kurzarbeitergelds mit der Arbeitsagentur kann erst im folgenden Kalendermonat erfolgen. Es gibt also immer einen Monat zeitlichen Versatz. Werden die Anträge vor dem Monatsende für den laufenden Monat erstellt, werden diese zurückgewiesen.

Coronavirus – präventive Kanzleischließung

Wir möchten verantwortungsvoll handeln und unseren kleinen Beitrag zur Eingrenzung der Verbreitung des Coronavirus leisten. Aus diesem Grund verzichten wir aktuell auf persönliche Termine und haben unsere Kanzlei für den Besucherverkehr geschlossen. Diese Einschränkungen gelten auch für die persönliche Abholung oder Abgabe von Unterlagen. Bitte nutzen Sie hierfür vorrangig digitale Wege oder den Postweg und stimmen Sie sich im Zweifelsfall bitte vorher mit uns ab. Falls Sie Beratungsbedarf haben, vereinbaren wir gerne einen Telefontermin mit Ihnen. Diese präventive Maßnahme gilt zunächst bis 15. April 2020.

 

Coronavirus – English Version

We want to act responsibly and make our small contribution to limiting the spread of the coronavirus. For this reason, we are currently foregoing personal appointments and have closed our office for visitor traffic. These restrictions also apply to the personal collection or delivery of documents. Please use primarily digital or postal channels for this purpose and, in case of doubt, please consult us beforehand. If you need advice, we will be happy to arrange a telephone appointment with you. This preventive measure is initially valid until April 15, 2020.

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