Anhand konkreter Beratungssituationen erhalten Sie einen umfangreichen Einblick in unsere Arbeitsweise. Und sehen, was wir anders machen.

 

Casestudies

 

„Es ist nicht genug zu wissen – man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen – man muss auch tun.“

Johann Wolfgang von Goethe

Beispiel 1: Expansion
Ein Unternehmer äußert den Wunsch, einen Konkurrenzbetrieb aufzukaufen. Er möchte von uns wissen, ob sich die Investition rechnet und wie er diese finanzieren kann und soll.

Was jeder macht: Man erstellt einen detaillierten Investitions-, Liquiditäts- und Finanzierungsplan und kalkuliert den Ertrag. Anhand der Zahlen kommt man zu einem Ergebnis. In diesem Fall: machbar. Empfehlung: Finanzierung über die Hausbank.

Unser Plus: Der Unternehmer ist 57 Jahre alt und plant, in zehn Jahren in Rente zu gehen. Die Investition muss jedoch über mindestens 20 Jahre abbezahlt werden. Wir weisen den Unternehmer von uns aus darauf hin, mit dem Kauf die Regelung der Unternehmensnachfolge in Angriff zu nehmen und so die Investition abzusichern. Der Nachfolger kann aus dem familiären Umfeld, aus dem Unternehmen oder von außerhalb kommen.


Beispiel 2: Unternehmensübergabe
Eine junge Apothekerin möchte den Betrieb ihrer Eltern übernehmen. Die hatten ursprünglich geplant, die Apotheke zur Altersversorgung zu verkaufen.

Was jeder macht: Der Wert des Unternehmens muss ermittelt und mit dem gewünschten Kaufpreis der Eltern abgeglichen werden. In diesem Fall: realistisch und finanzierbar.

Unser Plus: Wir sehen uns die Lebenssituation der Tochter genau an: zwei kleine Kinder, Wohnort 50 Kilometer von der Apotheke entfernt, Umzug zurzeit nicht vorstellbar. Möglich wäre nur eine Teilzeitanwesenheit und die Einstellung einer Fachkraft. Wir raten unter diesen Voraussetzungen ab, da die Investition in diesem Kontext nicht mehr sinnvoll ist.


Beispiel 3: Schenken mit warmer Hand
Ein begüterter Erblasser möchte seinen Kindern und Enkeln ein umfangreiches Vermögen aus Immobilien und Wertpapieren schenken, ohne dass dieses es leichtfertig verprassen können. Das Vermögen soll in der Familie bleiben.

Was jeder macht: Die Schenkungssteuer wird berechnet, und die Freibeträge werden durch Teilschenkungsmodelle optimiert. Der Mandant lässt beim Notar einen Schenkungsvertrag mit Rückforderungsklausel aufsetzen.

Unser Plus: Wir fragen genau nach, was unserem Mandanten wichtig ist. Danach erarbeiten wir einen oder mehrere Lösungsvorschläge, zeigen in einem langfristigen Finanz- und Vermögensplan die Auswirkungen und Chancen, aber auch Risiken auf und helfen bei der Umsetzung. In diesem Fall: Vorschlag zur Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft.


Beispiel 4: Onlinehandel
Ein Unternehmer im Versandhandel nutzt Online-Plattformen wie Amazon Marketplace, ebay oder einen Webshop zur Vermarktung seiner Produkte. Monatlich werden mehr als 10 000 Sendungen ins In- und Ausland verschickt.

Was viele machen: Kontrolle jeder einzelnen Rechnung im Detail, Buchung offener Posten, Überwachung der Forderungen sowie der umsatzsteuerlichen Lieferschwellen für jedes einzelne Land.

Unser Plus: Wir schauen uns das Geschäftsmodell mitsamt der eingesetzten IT-Systeme (Warenwirtschaftssystem, Webshop, Rechnungssystem) sehr genau an und sorgen für Schnittstellen zu allen Zahlungssystemen. Für buchungsrelevante Posten entwickeln wir Logiken, die wir mit eigenen Programmen technisch umsetzen. Das spart Zeit und Geld.


Beispiel 5: Übertragung von Vermögen
Eine erfolgreiche Immobilienmaklerin kurz vor dem Ruhestand hat ein beträchtliches Vermögen erarbeitet und möchte ihrem Ehemann davon eine größere Summe übertragen. Die Schenkungssteuerfreibeträge sind weit überschritten. Das Ehepaar lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Was viele machen: Berechnung der Schenkungssteuer.

Unser Plus: Wir empfehlen und erklären der Mandantin die Güterstandsschaukel: Die Eheleute beenden vorübergehend die Zugewinngemeinschaft und vereinbaren eine Gütertrennung. Durch den Anspruch des Ehegatten auf Zugewinnausgleich ist ein steuerfreier Transfer von Vermögenswerten möglich.


Beispiel 6: Jour fixe für Unternehmer
Personal, Marketing, Mitbewerber, Qualitätssicherung, Produktion – offene strategische Fragen gibt es für einen Unternehmer zuhauf. Er wünscht sich einen kompetenten Ansprechpartner und Berater auf Augenhöhe.

Was viele machen: Sie reagieren nur auf Nachfrage.

Unser Plus: Wir agieren und richten für unsere Mandanten einen regelmäßigen Jour fixe ein – persönlich, am Telefon oder als Videokonferenz. Dabei erörtern wir alle relevanten Themen aus der Sicht des Steuerberaters und aus eigener Erfahrung als Unternehmer. Bei Bedarf ziehen wir Coaches aus unseren Netzwerken hinzu.

 

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