Ihre Experten für Finanzbuchführung und Jahresabschlüsse mit Odoo

Optimieren Sie Ihre Finanzprozesse mit taxandor – Ihr zuverlässiger Odoo-Partner

Bei taxandor verstehen wir die speziellen Anforderungen von Kapitalgesellschaften, insbesondere im E-Commerce, und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Finanzbuchführung und Jahresabschlusserstellung.

Als Ihr spezialisierter Odoo-Partner unterstützen wir Sie dabei, Ihre Finanzprozesse zu digitalisieren und zu modernisieren, um Effizienz zu gewährleisten.

Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse mit taxandor

Bei taxandor optimieren wir nicht nur Ihre Finanzbuchführung, sondern verbessern auch Ihre gesamten Geschäftsabläufe. Durch effiziente Workflows steigern wir die Produktivität und reduzieren Fehlerquellen in Ihren Finanzprozessen. Unsere digitale Zusammenarbeit ermöglicht eine nahtlose Kommunikation zwischen Ihnen als Mandant und Ihren Lieferanten, sowie mit uns als Ihrem Steuerberater. Mit modernen Tools und integrierten Lösungen schaffen wir eine transparente und reibungslose Verbindung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dies fördert eine schnelle Informationsweitergabe, erleichtert die Dokumentenverwaltung und stellt sicher, dass alle Beteiligten stets auf dem neuesten Stand sind. So unterstützen wir Sie dabei, Ihre Geschäftsprozesse nachhaltig zu digitalisieren und zu optimieren.

Vorteile der Zusammenarbeit mit taxandor

  • Transparente Kontrolle: Mit taxandor behalten Sie stets den Überblick über Ihre Buchhaltung, da wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Finanzdaten einsehen und kontrollieren.
  • Aktuelle und präzise Beratung: Unsere Experten beraten Sie auf Basis der neuesten Daten, sodass Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
  • Sicherheit durch Audits: Unsere regelmäßigen Audits bieten Ihnen zusätzliche Sicherheit und stärken das Vertrauen in Ihre Finanzprozesse.

Formen der Zusammenarbeit

  • Selbstbucher: Übernehmen Sie die Buchführung eigenständig, während wir monatliche oder quartalsweise Audits durchführen und am Jahresende Ihre Buchführung ergänzen sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erstellen.
  • Buchungsmandanten: Lassen Sie taxandor die komplette Buchführung übernehmen, sodass Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir kümmern uns um die Faktura-Daten und den Beleg-Workflow.

Unsere Dienstleistungen

  • Finanzbuchführung: Wir übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung, erstellen Monats- und Quartalsabschlüsse sowie Jahresabschlüsse und führen präzise Kontenabstimmungen durch.
  • Lohnbuchführung: Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung monatlicher Brutto-Netto-Lohnabrechnungen, die Verwaltung von Lohnkonten und die Abgabe aller erforderlichen amtlichen Meldungen.
  • Jahresabschlusserstellung: Wir erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, die allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Regelmäßige Audits: Wir überprüfen Ihre selbst erstellte Buchführung monatlich oder quartalsweise und bieten Schulungen, um Ihnen grundlegendes Finanzwissen zu vermitteln.

Import der Belege und Daten  in DATEV

Soweit Sie uns mit der Finanzbuchführung beauftragen, erleichtern wir den Import Ihrer Belege durch den DATEV-Belegtransfer, die Stapelverarbeitung oder die Nutzung der DATEV-Cloud-Services, sodass Ihre Daten sicher und effizient verarbeitet werden; es wird der für Sie richtige Workflow definiert.

Häufige Fragen und Herausforderungen von Odoo-Usern in Deutschland

  1. Konformität mit deutschen Rechnungslegungsstandards (HGB)

    • Frage: Wie kann ich sicherstellen, dass meine Buchhaltung in Odoo den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) entspricht?
    • Herausforderung: Anpassung der Odoo-Buchhaltungsmodulen an spezifische HGB-Vorschriften, wie z.B. Bilanzierungs- und Bewertungsregeln.
  2. Integration mit DATEV

    • Frage: Wie integriere ich Odoo nahtlos mit DATEV für den Export meiner Buchhaltungsdaten?
    • Herausforderung: Einrichtung und Automatisierung des DATEV-Datenexports, um den Datenaustausch mit Steuerberatern zu erleichtern.
  3. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Konfiguration

    • Frage: Wie konfiguriere ich die Umsatzsteuer in Odoo gemäß den deutschen Steuervorschriften?
    • Herausforderung: Einrichtung der korrekten Steuersätze, Steuerberichte und Handling von Vorsteuerabzügen.
  4. Elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung)

    • Frage: Unterstützt Odoo die Erstellung und den Versand von E-Rechnungen gemäß den deutschen gesetzlichen Anforderungen?
    • Herausforderung: Implementierung von E-Rechnungsstandards und Sicherstellung der Compliance für den elektronischen Rechnungsaustausch.
  5. Jahresabschluss und Finanzberichte

    • Frage: Wie erstelle ich einen Jahresabschluss in Odoo, der den deutschen gesetzlichen Anforderungen entspricht?
    • Herausforderung: Generierung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang gemäß HGB-Vorgaben.
  6. Automatisierung von Buchhaltungsprozessen

    • Frage: Wie automatisiere ich wiederkehrende Buchungsvorgänge in Odoo, um die Effizienz zu steigern?
    • Herausforderung: Einrichtung von automatisierten Buchungsregeln und Workflows, die den deutschen Buchhaltungsanforderungen entsprechen.
  7. Schnittstellen zu Bankkonten und Zahlungsabwicklung

    • Frage: Wie integriere ich meine deutschen Bankkonten mit Odoo für automatische Kontoabstimmungen und Zahlungsabwicklungen?
    • Herausforderung: Sicherstellung der Kompatibilität mit deutschen Banken und Implementierung sicherer Schnittstellen.
  8. Handling von Belegen und Dokumentenmanagement

    • Frage: Wie kann ich meine Belege und Rechnungen effizient in Odoo verwalten und archivieren?
    • Herausforderung: Implementierung eines strukturierten Dokumentenmanagementsystems, das den deutschen Aufbewahrungspflichten entspricht.
  9. Schulung und Support für deutsche Nutzer

    • Frage: Gibt es spezifische Schulungsressourcen oder Support-Dienste für Odoo-User in Deutschland?
    • Herausforderung: Bereitstellung von lokalisierten Schulungen und Support, um die Nutzung von Odoo optimal zu gestalten.

Wie taxandor Ihnen dabei helfen kann

Bei taxandor sind wir bestens darauf vorbereitet, diese Herausforderungen zu adressieren. Unsere Expertise in der deutschen Steuerberatung und unsere enge Zusammenarbeit mit Odoo ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die Ihre spezifischen Bedürfnisse erfüllen. Von der Integration mit DATEV über die Anpassung an HGB-Vorschriften bis hin zur Automatisierung Ihrer Buchhaltungsprozesse – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Finanzbuchführung effizient und compliant zu gestalten.

Warum taxandor?

  • Spezialisierung auf Odoo: Unsere tiefgehende Expertise in Odoo ermöglicht nahtlose und effiziente Finanzprozesse.
  • DATEV Digitale Kanzlei: Als zertifizierte DATEV Digitale Kanzlei garantieren wir höchste Standards in der Datenverarbeitung und -sicherheit.
  • Zertifizierungen: Wir sind ISO 9001 zertifiziert und tragen das DStV-Qualitätssiegel, was unsere Verpflichtung zu exzellenter Qualität und kontinuierlicher Verbesserung unterstreicht.
  • Auszeichnungen: taxandor wurde vom Handelsblatt, FOCUS, Focus Money und der F.A.Z. für unsere herausragenden Leistungen und innovative Ansätze ausgezeichnet.
  • Individuelle Betreuung: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind.
  • Bundesweite Betreuung: Bundesweit und an unserem Standort in Pforzheim stehen wir Ihnen persönlich und flexibel zur Verfügung.
  • Langjährige Erfahrung: Profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung in der Finanzbuchführung und Jahresabschlusserstellung.
  • Innovative Digitalisierung: Wir modernisieren Ihre Finanzprozesse und steigern die Effizienz Ihres Unternehmens durch innovative digitale Lösungen.

Kontaktieren Sie uns

Erfahren Sie mehr darüber, wie taxandor Ihre Finanzprozesse mit Odoo optimieren kann. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Geplante Änderung des Umsatzsteuersatzes zum 30. Juni 2020

Eine Umsatzsteuer-Änderung mitten im Jahr, das gab es ja noch nie! Oder doch?

Die Bundesregierung möchte unterjährig den Umsatzsteuersatz senken. Soweit für viele Unternehmer und Verbraucher löblich. Aber muss das mitten im Jahr sein, geht das überhaupt? Bei dem ganzen Verwaltungsaufwand? Das gab es ja noch nie! Oder doch?

Das dürften so die ersten Fragen sein, die vielen durch den Kopf gehen.

Eine kleine Rückblende in die Geschichte zeigt allerdings, dass es schon zwei Mal eine unterjährige Änderung der Umsatzsteuersätze gab: Unter dem Finanzminister Gerhard Stoltenberg (CDU) wurde zum 30. Juni 1983 der Steuersatz von damals 13 auf 14 % erhöht, unter Theo Waigel (CSU) zum 31.3.1998 von 15 auf 16 %.

Es gibt also nichts, was nicht schon einmal da war. Nur die Richtung ist neu, nämlich nach unten. Und dass von vornherein angekündigt wird, dass das nur eine vorübergehende Erscheinung sein soll, das ist ebenfalls neu.

Die Regeln für die zeitliche Anwendung sind auch heute schon glasklar im Gesetz verankert: es ist immer der Umsatzsteuersatz anzuwenden, der im Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung gilt.

Haben Sie Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu!

Umsatzstzeuersenkung von 19 auf 16 Prozent

Geplante Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli 2020 – und wie es laufen wird…

Die Bundesregierung hat am späten Abend des 3.6.2020 angekündigt, die Umsatzsteuersätze für einen befristeten Zeitraum von einem halben Jahr zu senken. Der hohe Mehrwertsteuersatz von 19 % soll auf 16 % gesenkt werden. Der niedrige Mehrwertsteuersatz von 7 % auf 5 %.
  • Wie soll das nun laufen und wie funktioniert die zeitliche Abgrenzung?
  • Auf was kommt es an, auf das Bestelldatum, das Rechnungsdatum oder den Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt? 

Hier ist das Umsatzsteuergesetz sehr systematisch. Es kommt einzig und allein auf den Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt an. Lieferungen und Leistungen, die bis am 30. Juni 2020 um 24:00 Uhr ausgeführt sind werden also mit dem höheren Steuersatz versteuert, ab 1. Juli 2020 0:00 Uhr nur noch mit dem niedrigen Umsatzsteuersatz 16%.

Im Detail wird das für die einzelnen Unternehmer einen hohen Umstellungsaufwand und Verwaltungsaufwand bedeuten, denn es müssen unter anderem Rechnungslegungs- und Kassensysteme umgestellt werden. Zudem werden auch Zweifelsfragen offenbleiben. Beispielsweise im Versandhandel kommt es kommt es bei der gängigen Lieferbedingung „frei Haus“ darauf an, wann die Lieferung dem Abnehmer zugestellt wird, denn erst dann ist die Lieferung ist erfolgt und der Unternehmer hat seinen Teil vollständig erfüllt, also „realisiert“. Dies ist dem Unternehmer aber im Normalfall gar nicht im Einzelnen und schon gar nicht im Voraus genau bekannt, sodass schon in diesem kleinen Beispiel wohl oder übel mit Hypothesen zu den Postlaufzeiten gearbeitet werden muss.

Auf die Verbraucher wirkt sich die Steuersenkung ohnehin nur indirekt und nur dann aus, wenn auch die Endpreise gesenkt werden. Das ist nicht automatisch der Fall. Aus diesem Grund ist das Programm insbesondere für Unternehmer hochinteressant, die an Endverbraucher liefern oder leisten und die keinem Preisdruck unterliegen, so dass diese die Steuersenkung nicht weitergeben müssen. Das Brötchen beim Bäcker oder das Benzin an der Tankstelle wird also aller Wahrscheinlichkeit nach wohl eher selten eine Preisminderung erfahren und die Unternehmer können sich über das freuen, was durch die Steuersenkung am Ende des Monats mehr übrigbleibt.

Haben Sie Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu.

Onlinehandel

Einen Onlineshop zu eröffnen ist nicht schwer, ihn zu führen dagegen sehr. Als Spezialisten für den Onlinehandel unterstützen wir Sie bei allen relevanten Finanzthemen.