Ihre Experten für Finanzbuchführung und Jahresabschlüsse mit Odoo

Optimieren Sie Ihre Finanzprozesse mit taxandor – Ihr zuverlässiger Odoo-Partner

Bei taxandor verstehen wir die speziellen Anforderungen von Kapitalgesellschaften, insbesondere im E-Commerce, und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Finanzbuchführung und Jahresabschlusserstellung.

Als Ihr spezialisierter Odoo-Partner unterstützen wir Sie dabei, Ihre Finanzprozesse zu digitalisieren und zu modernisieren, um Effizienz zu gewährleisten.

Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse mit taxandor

Bei taxandor optimieren wir nicht nur Ihre Finanzbuchführung, sondern verbessern auch Ihre gesamten Geschäftsabläufe. Durch effiziente Workflows steigern wir die Produktivität und reduzieren Fehlerquellen in Ihren Finanzprozessen. Unsere digitale Zusammenarbeit ermöglicht eine nahtlose Kommunikation zwischen Ihnen als Mandant und Ihren Lieferanten, sowie mit uns als Ihrem Steuerberater. Mit modernen Tools und integrierten Lösungen schaffen wir eine transparente und reibungslose Verbindung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dies fördert eine schnelle Informationsweitergabe, erleichtert die Dokumentenverwaltung und stellt sicher, dass alle Beteiligten stets auf dem neuesten Stand sind. So unterstützen wir Sie dabei, Ihre Geschäftsprozesse nachhaltig zu digitalisieren und zu optimieren.

Vorteile der Zusammenarbeit mit taxandor

  • Transparente Kontrolle: Mit taxandor behalten Sie stets den Überblick über Ihre Buchhaltung, da wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Finanzdaten einsehen und kontrollieren.
  • Aktuelle und präzise Beratung: Unsere Experten beraten Sie auf Basis der neuesten Daten, sodass Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
  • Sicherheit durch Audits: Unsere regelmäßigen Audits bieten Ihnen zusätzliche Sicherheit und stärken das Vertrauen in Ihre Finanzprozesse.

Formen der Zusammenarbeit

  • Selbstbucher: Übernehmen Sie die Buchführung eigenständig, während wir monatliche oder quartalsweise Audits durchführen und am Jahresende Ihre Buchführung ergänzen sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erstellen.
  • Buchungsmandanten: Lassen Sie taxandor die komplette Buchführung übernehmen, sodass Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir kümmern uns um die Faktura-Daten und den Beleg-Workflow.

Unsere Dienstleistungen

  • Finanzbuchführung: Wir übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung, erstellen Monats- und Quartalsabschlüsse sowie Jahresabschlüsse und führen präzise Kontenabstimmungen durch.
  • Lohnbuchführung: Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung monatlicher Brutto-Netto-Lohnabrechnungen, die Verwaltung von Lohnkonten und die Abgabe aller erforderlichen amtlichen Meldungen.
  • Jahresabschlusserstellung: Wir erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, die allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Regelmäßige Audits: Wir überprüfen Ihre selbst erstellte Buchführung monatlich oder quartalsweise und bieten Schulungen, um Ihnen grundlegendes Finanzwissen zu vermitteln.

Import der Belege und Daten  in DATEV

Soweit Sie uns mit der Finanzbuchführung beauftragen, erleichtern wir den Import Ihrer Belege durch den DATEV-Belegtransfer, die Stapelverarbeitung oder die Nutzung der DATEV-Cloud-Services, sodass Ihre Daten sicher und effizient verarbeitet werden; es wird der für Sie richtige Workflow definiert.

Häufige Fragen und Herausforderungen von Odoo-Usern in Deutschland

  1. Konformität mit deutschen Rechnungslegungsstandards (HGB)

    • Frage: Wie kann ich sicherstellen, dass meine Buchhaltung in Odoo den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) entspricht?
    • Herausforderung: Anpassung der Odoo-Buchhaltungsmodulen an spezifische HGB-Vorschriften, wie z.B. Bilanzierungs- und Bewertungsregeln.
  2. Integration mit DATEV

    • Frage: Wie integriere ich Odoo nahtlos mit DATEV für den Export meiner Buchhaltungsdaten?
    • Herausforderung: Einrichtung und Automatisierung des DATEV-Datenexports, um den Datenaustausch mit Steuerberatern zu erleichtern.
  3. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Konfiguration

    • Frage: Wie konfiguriere ich die Umsatzsteuer in Odoo gemäß den deutschen Steuervorschriften?
    • Herausforderung: Einrichtung der korrekten Steuersätze, Steuerberichte und Handling von Vorsteuerabzügen.
  4. Elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung)

    • Frage: Unterstützt Odoo die Erstellung und den Versand von E-Rechnungen gemäß den deutschen gesetzlichen Anforderungen?
    • Herausforderung: Implementierung von E-Rechnungsstandards und Sicherstellung der Compliance für den elektronischen Rechnungsaustausch.
  5. Jahresabschluss und Finanzberichte

    • Frage: Wie erstelle ich einen Jahresabschluss in Odoo, der den deutschen gesetzlichen Anforderungen entspricht?
    • Herausforderung: Generierung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang gemäß HGB-Vorgaben.
  6. Automatisierung von Buchhaltungsprozessen

    • Frage: Wie automatisiere ich wiederkehrende Buchungsvorgänge in Odoo, um die Effizienz zu steigern?
    • Herausforderung: Einrichtung von automatisierten Buchungsregeln und Workflows, die den deutschen Buchhaltungsanforderungen entsprechen.
  7. Schnittstellen zu Bankkonten und Zahlungsabwicklung

    • Frage: Wie integriere ich meine deutschen Bankkonten mit Odoo für automatische Kontoabstimmungen und Zahlungsabwicklungen?
    • Herausforderung: Sicherstellung der Kompatibilität mit deutschen Banken und Implementierung sicherer Schnittstellen.
  8. Handling von Belegen und Dokumentenmanagement

    • Frage: Wie kann ich meine Belege und Rechnungen effizient in Odoo verwalten und archivieren?
    • Herausforderung: Implementierung eines strukturierten Dokumentenmanagementsystems, das den deutschen Aufbewahrungspflichten entspricht.
  9. Schulung und Support für deutsche Nutzer

    • Frage: Gibt es spezifische Schulungsressourcen oder Support-Dienste für Odoo-User in Deutschland?
    • Herausforderung: Bereitstellung von lokalisierten Schulungen und Support, um die Nutzung von Odoo optimal zu gestalten.

Wie taxandor Ihnen dabei helfen kann

Bei taxandor sind wir bestens darauf vorbereitet, diese Herausforderungen zu adressieren. Unsere Expertise in der deutschen Steuerberatung und unsere enge Zusammenarbeit mit Odoo ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die Ihre spezifischen Bedürfnisse erfüllen. Von der Integration mit DATEV über die Anpassung an HGB-Vorschriften bis hin zur Automatisierung Ihrer Buchhaltungsprozesse – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Finanzbuchführung effizient und compliant zu gestalten.

Warum taxandor?

  • Spezialisierung auf Odoo: Unsere tiefgehende Expertise in Odoo ermöglicht nahtlose und effiziente Finanzprozesse.
  • DATEV Digitale Kanzlei: Als zertifizierte DATEV Digitale Kanzlei garantieren wir höchste Standards in der Datenverarbeitung und -sicherheit.
  • Zertifizierungen: Wir sind ISO 9001 zertifiziert und tragen das DStV-Qualitätssiegel, was unsere Verpflichtung zu exzellenter Qualität und kontinuierlicher Verbesserung unterstreicht.
  • Auszeichnungen: taxandor wurde vom Handelsblatt, FOCUS, Focus Money und der F.A.Z. für unsere herausragenden Leistungen und innovative Ansätze ausgezeichnet.
  • Individuelle Betreuung: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind.
  • Bundesweite Betreuung: Bundesweit und an unserem Standort in Pforzheim stehen wir Ihnen persönlich und flexibel zur Verfügung.
  • Langjährige Erfahrung: Profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung in der Finanzbuchführung und Jahresabschlusserstellung.
  • Innovative Digitalisierung: Wir modernisieren Ihre Finanzprozesse und steigern die Effizienz Ihres Unternehmens durch innovative digitale Lösungen.

Kontaktieren Sie uns

Erfahren Sie mehr darüber, wie taxandor Ihre Finanzprozesse mit Odoo optimieren kann. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Focus-Money Top-Steuerberater 2023

Wir freuen uns sehr über die erneute Auszeichnung von FOCUS-MONEY und dass wir wieder zu „Deutschlands Top-Steuerberatern“ zählen.

Auch 2023 hat FOCUS-MONEY durch Fachfragen eine Bestenliste ermittelt. Im Mittelpunkt der Untersuchung standen Qualifikation der Berater und Mitarbeiter, Know-how der Steuerprofis in Sachen Spezialisierung und Branchenkenntnis sowie die Digitalisierung.

Den ausführlichen Steuerberatertest finden Sie in der Ausgabe 24/2023 von FOCUS-Money oder hier.

Das positive Umfrageergebnis zeigt, dass wir unseren Mandanten weiterhin zuverlässige und erstklassige Beratung bieten.

Wir wurden erneut als DATEV digitale Kanzlei ausgezeichnet.

Wir sind wieder DATEV digitale Kanzlei

Wir freuen uns, dass unserer Steuerkanzlei erneut die Auszeichnung als Datev Digitale Kanzlei verliehen wurde.

Diese Auszeichnung zeigt, dass wir uns mit modernsten Technologien und digitalen Lösungen auf einem guten Stand befinden. Dies bedeutet für Sie als Kunde, dass Sie von unserer Expertise mit digitalen Prozessen in der Steuerberatung profitieren können.

Geld

Änderungen im Mindestlohn und in der Sozialversicherung und Gleitzone ab 1.7.2022

Heute informieren wir Sie erneut über die Änderungen des Mindestlohns im Jahr 2022.

Wie bereits in unserem Schreiben vom 08.02.2022 erläutert, steigt der Mindestlohn ab dem 01.07.2022 auf EUR 10,45.

Ab dem 01.10.2022 wird der Mindestlohn auf EUR 12,00 angehoben.

Zudem wird ab dem 01.10.2022 die Minijob-Grenze von EUR 450,00 auf EUR 520,00 angehoben.

Die Midijob-Grenze (Gleitzone) steigt ab dem 01.10.2022 von EUR 1.300,00 auf EUR 1.600,00.

Wir haben eine Prüfhilfe für die Überprüfung der Midijob-Grenze erstellt. Mit Hilfe dieses Arbeitspapiers können Sie feststellen, ob Ihr Mitarbeiter einen Verdienst innerhalb der Gleitzone hat. Diese finden Sie hier.

Bitte prüfen Sie, ob das Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiter die Anforderungen an den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt.

Berechnungsbeispiele:
• Bei einer 40-Stunden-Woche beträgt die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit 173,33 Stunden.
Somit beträgt das Mindest-Bruttogehalt ab 01.07.2022:
EUR 1.811,30= 173,33 Std. x EUR 10,45.
Somit beträgt das Mindest-Bruttogehalt ab 01.10.2022:
EUR 2.079,96= 173,33 Std. x EUR 12,00.

• Bei einer 38-Stunden-Woche beträgt die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit 164,67 Stunden.
Somit beträgt das Mindest-Bruttogehalt ab 01.07.2022
EUR 1.720,80 = 164,67 Std. x EUR 10,45.
Somit beträgt das Mindest-Bruttogehalt ab 01.10.2022
EUR 1.976,04 = 164,67 Std. x EUR 12,00.

• Berechnung der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit:
Wochenarbeitszeit x 52 Wochen (Jahresarbeitszeit) / 12 Monate = Monatsarbeitszeit
Wochenarbeitszeit x 13 Wochen / 3 Monate = Monatsarbeitszeit

Bitte geben Sie uns über etwaige Änderungen Bescheid, somit können wir die aktualisierten Daten in der Lohnabrechnung berücksichtigen.

Gerne verweisen wir nochmals auf unser Lohnrundschreiben vom 08.02.2022. Diesem können Sie alle übrigen Änderungen und Anpassungen für das Jahr 2022 entnehmen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Denken Sie rechtzeitig an die IT-Anpassungen zur Umsetzung der Steuersatzänderung!

Eine Steuersatzänderung ist recht und schön – aber sie muss auch in den IT-Systemen umgesetzt werden. Eine Anpassung der IT-Systeme, mit denen Rechnungen geschrieben, Buchhaltungen gemacht oder sonstige Abrechnungen erstellt werden, ist also nötig. Ein vernünftiges IT System müsste eigentlich mit überschaubarem Aufwand anzupassen sein, idealerweise mit Customizing oder Stammdatenänderungen, wenn es denn vernünftig programmiert worden ist. Hieran hapert es allerdings häufig, weil viele Software-Entwickler immer nur den konkreten Anwendungsfall lösen und alles nicht Akute gerne in die Zukunft verschieben. Nicht in allen Systemen ist eine Steuersatzänderung, noch dazu unterjährig, vorgesehen. Darum unser Rat: Setzen Sie sich baldmöglichst mit Ihrem Systemhaus in Verbindung und lassen Sie sich Termine geben zur Vorbesprechung und rechtzeitigen Umsetzung der anstehenden Gesetzesänderung. Binden Sie Ihren Steuerberater ein, der Ihnen hilfreiche Informationen geben kann, insbesondere was auch Abgrenzungsfragen angeht.

Haben Sie Fragen? Gerne können Sie auf uns zukommen.

Geplante Änderung des Umsatzsteuersatzes zum 30. Juni 2020

Eine Umsatzsteuer-Änderung mitten im Jahr, das gab es ja noch nie! Oder doch?

Die Bundesregierung möchte unterjährig den Umsatzsteuersatz senken. Soweit für viele Unternehmer und Verbraucher löblich. Aber muss das mitten im Jahr sein, geht das überhaupt? Bei dem ganzen Verwaltungsaufwand? Das gab es ja noch nie! Oder doch?

Das dürften so die ersten Fragen sein, die vielen durch den Kopf gehen.

Eine kleine Rückblende in die Geschichte zeigt allerdings, dass es schon zwei Mal eine unterjährige Änderung der Umsatzsteuersätze gab: Unter dem Finanzminister Gerhard Stoltenberg (CDU) wurde zum 30. Juni 1983 der Steuersatz von damals 13 auf 14 % erhöht, unter Theo Waigel (CSU) zum 31.3.1998 von 15 auf 16 %.

Es gibt also nichts, was nicht schon einmal da war. Nur die Richtung ist neu, nämlich nach unten. Und dass von vornherein angekündigt wird, dass das nur eine vorübergehende Erscheinung sein soll, das ist ebenfalls neu.

Die Regeln für die zeitliche Anwendung sind auch heute schon glasklar im Gesetz verankert: es ist immer der Umsatzsteuersatz anzuwenden, der im Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung gilt.

Haben Sie Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu!