Die Bundesregierung möchte unterjährig den Umsatzsteuersatz senken. Soweit für viele Unternehmer und Verbraucher löblich. Aber muss das mitten im Jahr sein, geht das überhaupt? Bei dem ganzen Verwaltungsaufwand? Das gab es ja noch nie! Oder doch?
Das dürften so die ersten Fragen sein, die vielen durch den Kopf gehen.
Eine kleine Rückblende in die Geschichte zeigt allerdings, dass es schon zwei Mal eine unterjährige Änderung der Umsatzsteuersätze gab: Unter dem Finanzminister Gerhard Stoltenberg (CDU) wurde zum 30. Juni 1983 der Steuersatz von damals 13 auf 14 % erhöht, unter Theo Waigel (CSU) zum 31.3.1998 von 15 auf 16 %.
Es gibt also nichts, was nicht schon einmal da war. Nur die Richtung ist neu, nämlich nach unten. Und dass von vornherein angekündigt wird, dass das nur eine vorübergehende Erscheinung sein soll, das ist ebenfalls neu.
Die Regeln für die zeitliche Anwendung sind auch heute schon glasklar im Gesetz verankert: es ist immer der Umsatzsteuersatz anzuwenden, der im Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung gilt.
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