Antrag auf Kurzarbeitergeld – Anzeige über Arbeitsausfall

Derzeit erreichen uns immer wieder Anfragen, was in Bezug auf das Kurzarbeitergeld zu beachten ist.

So funktioniert es:

  1. Man benötigt im Regelfall eine einzelvertragliche Vereinbarung mit jedem Mitarbeiter. Eine Mustervorlage „Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit – Zusatz zum Arbeitsvertrag“ stellen wir hier gerne zur Verfügung.
  2. Die Anzeige über Arbeitsausfall ist bis zum Ende des Monats zu stellen, in dem die Kurzarbeit beginnen soll. Hier gibt es eine Video-Anleitung zum Formular.
  3. Resturlaubsansprüche aus dem Vorjahr (2019) dürfen nicht bestehen. Ebenso muss der Jahresurlaub des laufenden Jahres (2020) verplant sein. Außerdem dürfen keine Überstundenguthaben bestehen, diese müssen vorher verwendet oder ausgezahlt werden.
  4. Die Bundesagentur für Arbeit erlässt dann einen Bescheid, auf dem die sogenannte Stammnummer vermerkt ist. Diese benötigen wir für die Abrechnung.
  5. Die Abrechnung des Kurzarbeitergelds mit der Arbeitsagentur kann erst im folgenden Kalendermonat erfolgen. Es gibt also immer einen Monat zeitlichen Versatz. Werden die Anträge vor dem Monatsende für den laufenden Monat erstellt, werden diese zurückgewiesen.
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